Die Ummeldung ist der Teil des Umzugs, der am leichtesten vergessen geht – und der einzige mit einer gesetzlichen Frist. Die gute Nachricht: Innerhalb der Stadt Zürich ist sie online erledigt, wenn die Unterlagen bereitliegen.
Die 14-Tage-Frist
Die Stadt Zürich setzt die Meldepflicht auf 14 Tage ab Umzug. Massgebend ist der tatsächliche Umzug, nicht der Beginn des Mietverhältnisses. Wer am 30. September zügelt, muss die Adressänderung also bis Mitte Oktober gemeldet haben – auch wenn der Mietvertrag schon seit dem 1. September läuft.
Online geht es sogar vorher: Die Adressänderung kann 30 Tage vor Einzug gemeldet werden. Das ist der bequemere Weg, weil Sie den Termin dann nicht in die Umzugswoche legen müssen.
Fristen und Gebühren im Überblick
- Meldepflicht
- 14 Tage ab Umzug
- Online möglich ab
- 30 Tage vor Einzug
- Provisorische Parkkarte
- CHF 15.– / 45 Tage
- Übrige Gebühren
- je nach Art der Bewilligung unterschiedlich
Quelle:Stadt Zürich, Umzug innerhalb der Stadt· abgerufen am 27. Juli 2026.Amtliche Angaben können sich ändern – verbindlich ist die zuständige Stelle.
Online oder mit Termin
Der Regelweg ist die Online-Meldung. Sie braucht kein Zeitfenster, keine Anreise und funktioniert auch abends.
Wichtig für den persönlichen Weg: Seit Mai 2026 ist die persönliche Meldung nur noch mit Termin und nur an den Standorten Zürich Nord oder Zürich West möglich. Wer also davon ausgeht, spontan in ein Kreisbüro in der Nähe zu gehen, plant nach dem alten Stand. Buchen Sie den Termin, sobald das Umzugsdatum feststeht.
Quelle:Stadt Zürich, Umzug innerhalb der Stadt· abgerufen am 27. Juli 2026.Amtliche Angaben können sich ändern – verbindlich ist die zuständige Stelle.
Was Sie bereithalten müssen
- Meldebestätigung
- Mietvertrag, Wohnungsausweis oder Untermietvertrag
- Pass oder Identitätskarte – bei ausländischer Staatsangehörigkeit Ausländerausweis und Pass
Für die provisorische Parkkarte und den Ausländerausweis wird eine Zahlungsmöglichkeit verlangt – Kreditkarte oder TWINT. Halten Sie den Mietvertrag als Datei bereit, wenn Sie online melden.
Zuzug, Wegzug, Umzug innerhalb
- Umzug innerhalb der Stadt Zürich
- Eine Adressänderung genügt. Es braucht keine separate Ab- und Neuanmeldung.
- Zuzug nach Zürich
- Anmeldung mit der Meldebestätigung der bisherigen Wohngemeinde. Diese erhalten Sie dort bei der Abmeldung – holen Sie sie, bevor Sie wegziehen.
- Wegzug aus Zürich
- Abmeldung bei der Stadt Zürich und Anmeldung in der neuen Gemeinde. Die Fristen der Zuzugsgemeinde können von den 14 Tagen abweichen.
Was danach noch zu melden ist
Die Ummeldung beim Personenmeldeamt erledigt nicht alles. Diese Stellen erfahren nichts automatisch:
- Krankenkasse, Versicherungen und Pensionskasse
- Bank, Kreditkarten und Steueramt der bisherigen Gemeinde
- Arbeitgeber und AHV-Ausgleichskasse
- Strom, Wasser und Internet – die Anmeldung beim neuen Anbieter braucht Vorlauf, damit am Einzugstag Licht und Anschluss vorhanden sind
- Nachsendeauftrag bei der Post, sinnvollerweise für zwölf Monate
- Strassenverkehrsamt für Fahrzeugausweis und Führerausweis
Wann welcher Punkt ansteht, steht mit Zeitachse in der Umzugscheckliste für Zürich. Wenn Sie zusätzlich Parkfelder für den Umzugswagen brauchen, lesen Sie den Ratgeber zum Parkverbot beim Umzug – dessen Frist ist enger als die 14 Tage hier.